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Seit dem 01.09.2008 müssen Einbürgerungsbewerber/innen einen Wissenstest bestehen. Durch diesen Test sollen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Von 33 ausgewählten Fragen aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Geschichte sind 17 richtig zu beantworten.
Wichtig:Bringen Sie zur Anmeldung und Prüfung ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit!