Seit dem 01.09.2008 müssen Einbürgerungsbewerber/innen einen Wissenstest bestehen. Durch diesen Test sollen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Von 33 ausgewählten Fragen aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Geschichte sind 17 richtig zu beantworten.